Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig vom 12.12.2024

1. Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, die in den Gemeinderat nachfolgen, nachdem die Ortsbeigeordnete ihre Mandate niedergelegt haben, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch die Ortsbürgermeisterin namens der Gemeinde durch Handschlag zu verpflichten. In der Sitzung vom 07.11.2024 fehlte Herr Lukas Erdmann. Die Verpflichtung geschieht wie folgt:

Die Ortsbürgermeisterin belehrt das gewählte (nachrückende) Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und bringt ihm besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet sie ihn namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und liest die Verpflichtungsformel vor.

2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 - 2019

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wurde am 23.10.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 wird festgestellt.

3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2016 - 2019 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem im Prüfungszeitraum im Amt befindlichen Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.

4. Zuschussanträge

4.1 SV Palatia Contwig 1920 e.V.

Mit Schreiben vom 20.10.2024 beantragt der SV Palatia Contwig 1920 e.V., vertreten durch Herrn Peter Ehrmantraut, einen Zuschuss zu einer Dachsanierung. Der Ortsgemeinderat beschließt, dem SV Palatia Contwig e.V. einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % der förderfähigen Kosten zu gewähren.

4.2 Zuschussantrag Schützenverein 1901 Stambach e.V.

Mit Schreiben vom 15.11.2024 beantragt der Schützenverein 1901 Stambach e.V. einen Zuschuss zur Anschaffung eines neuen Desktop Rechners.

Um den Vereinsbetrieb ungestört weiterbetreiben zu können, ist die Anschaffung des neuen Rechners nötig, da notwendige Programme auf dem derzeitigen Betriebssystem nicht mehr laufen.

Der Ortsgemeinderatbeschließt, dem Schützenverein 1901 Stambach e.V. einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % der förderfähigen Kosten zu gewähren.

4.3 Zuschussantrag Musikfreunde Contwig e.V.

Der Verein Musikfreunde Contwig e.V. beantragt einen Zuschuss zur Anschaffung eines Mini-Drum-Sets sowie Ständer für Becken und das Sousaphon.

Darüber hinaus wurde Notenmaterial zur Vervollständigung sowie neues Notenmaterial angeschafft.

Die Anschaffungen waren zur Vervollständigung und Flexibilisierung der Percussionsabteilung notwendig.

Der Ortsgemeinderat Contwig stimmt dem Zuschussantrag des Musikverein Contwig e.V. zu.

Nichtöffentlich

5. Rechtsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Rechtsangelegenheit.

6. Bauangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Bauangelegenheit.

7. Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beschließt in einer Grundstücksangelegenheit.

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