Bundestagswahl und Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 23. Februar 2025
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Der Termin für die Neuwahl des Bundestages wurde auf den 23. Februar 2025 festgesetzt. Daneben wird an diesem Tag die Landrätin/der Landrat des Landkreises Südwestpfalz gewählt.
Die entsprechende Wahlbenachrichtigung für beide Wahlen erhalten Sie voraussichtlich bis zum 24.01.2025. Die Bundestagwahl hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.
Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:
- per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Wahlamt -, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
-vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- ggf. eine abweichende Versandanschrift
- Briefwahlantrag zur Bundestags- und/ oder Landratswahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.
Aufgrund der verkürzten Fristen ist die sichere Methode, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten des Verwaltungsgebäudes einzuwerfen.
Sie können außerdem die Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken Land Landauerstrasse 18-20, 66482 Zweibrücken