Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Contwig vom 14.12.2023

1. Batteriepark – Vorstellung und Grundsatzbeschluss

Diplom-Ingenieur Marcus Walter stellt das Projekt „Batteriepark“ vor.

Der Ortsgemeinderat stimmt aufgrund noch fehlender Unterlagen dem Grundsatzbeschluss unter Vorbehalt zu.

2. Brückenbauwerk B-12 Am Höfchen, Zustimmung zur Planung

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2023 die Vergabe der Ingenieurleistungen für den Neubau der Schwarzbachbrücke Am Höfchen (B-12) an das Ingenieurbüro Rogmann Ingenieure RLP GmbH aus 66424 Homburg beschlossen.

Bisher verfügt die Brücke nur über eine Fahrspur, aber keinen Gehweg. Durch den Neubau wird auch ein Gehweg für den nicht unerheblichen Fußgängerverkehr zum Bahnhaltepunkt und zum Sportplatz gewährleistet, des Weiteren wird die Fahrbahn von derzeit 3,72 m auf 4,75 m verbreitert.

Im Zuge der Brückenbaumaßnahme soll auch das Straßenteilstück bis zur Ortsdurchfahrt erneuert und der Anschluss von Sportplatzseite hergestellt werden.

Nach Wiedereintritt in die Sitzung stimmt der Ortsgemeinderat Contwig der Beauftragung an das Ingenieurbüro Schönhofen für die Erstellung der Antragsunterlagen zu.

Der Ortsgemeinderat stimmt weiterhin der vorgelegten Planung zu.

3. Ausbau der OD Stambach; Auftragsvergabe Planungsleistungen

In seiner Sitzung vom 27.07.2023 hat der Ortsgemeinderat beschlossen für die ersten beiden Leistungsphasen in Vorleistung zu treten. Die Verwaltung hat deshalb eine Preisanfrage bei 6 in Frage kommenden Planungsbüros durchgeführt.

Das wirtschaftlichste Angebot hat das Büro Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern abgegeben. Das Büro hatte auch die Planungsleistungen für den ersten Vorentwurf aus dem Jahr 2003 erbracht.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an das Büro Schönhofen Ingenieure zum o. g. Angebotspreis.

4. Genehmigung des Aufstellens einer ADAC-Fahrradstation, Zugang zum Fahrradweg Dorfmitte

Ortsbürgermeisterin Nadine Brinette stellt dem Ortsgemeinderat das Vorhaben vor.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Aufstellen einer ADAC-Fahrradstation zu.

5. Gefahrenabwehrverordnung

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich mehrheitlich für die Leinenpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausgesprochen.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Verbandsgemeinde-Land erforderlich.

Das Ratsmitglied David Betz beantragt nur die Regelungen im § 2 Abs.1 Nr.8 (Tauben) und Abs. 4 (Leinenpflicht) in die Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen.

Dieser Antrag wird abgelehnt.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung gem. dem Muster des GStB durch den Verbandsgemeinderat zu.

6. Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Die Inhalte einer kommunalen Wärmeplanung sind:

1. Bestandsanalyse

Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz.

2. Potenzialanalyse

Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.

3. Aufstellung Zielszenario

Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.

4. Entwicklung Wärmewendestrategie

Die Strategie soll schließlich konkrete Handlungsleitfäden zur Erreichung des Zielszenarios beinhalten. Weiterhin sollen die Maßnahmen benannt werden, die zur Erreichung des Zielszenarios notwendig sind. Darüber hinaus sollen die benötigten Akteure genannt und angesprochen werden. Ebenfalls ist es erforderlich festzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden können und welche Maßnahmen weitere Vorbereitung oder Unterstützung benötigen.

5. Beteiligung betroffener Akteure

Neben der Erarbeitung des Wärmeplans muss gleichzeitig eine Beteiligung der Betroffenen stattfinden. Hierzu gehören u. a. Bürger, Betreiber von Wärme-, Strom- und Gasnetzen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die frühzeitige Einbindung ermöglicht offene Kommunikation, Bündelung von Kompetenzen und Fachwissen sowie die gemeinsame Entwicklung von Lösungsvorschlägen.

Für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 ein Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 02.11.2023 haben sich die Ortsbürgermeister dafür ausgesprochen, dass die Verbandsgemeinde für das komplette Gebiet, an Stelle jeder einzelnen Gemeinde, eine kommunale Wärmeplanung erstellen lässt und hierfür einen Förderantrag stellt.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde sowie der Einreichung eines entsprechenden Förderantrages zu.

7. Radverkehrskonzept des Landkreises

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept für den Landkreis erstellt. Das Ziel dieses Konzeptes war es, eine Bestandsanalyse aufzunehmen, Tauglichkeit und Ertüchtigungs-Möglichkeiten zu prüfen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Des Weiteren wird dieses Konzept benötigt, um Fördermittel zu beantragen.

Das Konzept wurde am 07.09.2023 in der Konrad-Loschky-Halle in Battweiler vorgestellt und nun vom Kreisausschuss verabschiedet.

Unter der Webseite https://www.kek-suedwestpfalz.de/radwegekonzept finden sie dazu alle Informationen.

Zur Umsetzung des Konzeptes ist beabsichtigt innerhalb der Verbandsgemeinde eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese soll zunächst eine Prioritätenliste erarbeiten und hierbei die Kosten und die Finanzierbarkeit berücksichtigen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 02.11.2023 haben sich die Ortsbürgermeister dafür ausgesprochen, dass die Verbandsgemeinde die Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises Südwestpfalz“ übernimmt.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

8. Grünschnitt-/Heckenplatz; Grundsatzbeschluss

Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Grünschnitt-/Heckenplatz zu errichten. Die Notwendigkeit hierzu ist in der Gemeinde gegeben, insbesondere weil eine Entsorgung auf dem Wertstoffhof des Landkreises nicht ausreichend ist.

Eine geeignete Fläche steht zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung eines Grünschnitt-/Heckenplatzes grundsätzlich zu und beauftragt die Ortsbürgermeisterin die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

9. Kindertagesstätte Stambach; Auftragsvergabe für Sonnenschutz

Auf dem Außengelände der Kindertagesstätte Stambach besteht insbesondere im Bereich der Außenspielgeräte nur ein unzureichender Sonnenschutz. Hier sind dringende geeignete Maßnahmen zu beauftragen, damit die Kinder spätestens im kommenden Frühjahr/Sommer 2024 geschützt sind.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Errichtung von Sonnensegeln als Sonnenschutzmaßnahme auf dem Außengelände der Kita Stambach. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, die Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten bis zu Gesamtkosten von 25.000,00 Euro zu erteilen.

10. Geburtsbäume; Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Einpflanzung der Geburtenbäume an die Firma Maisch Gartenanlagen gemäß Angebot vom 23.11.2023.

11. Aufstellen eins Baumkatasters; Grundsatzbeschluss

Um die Verkehrssicherheit der gemeindeeigenen Bäume zu gewährleisten, ist es erforderlich, diese regelmäßig auf ihren Zustand in Bezug auf Vitalität und Standfestigkeit zu kontrollieren. Das Instrument hierzu ist ein gut geführtes Baumkataster, welches wir allen Gemeinden dringend zur Aufstellung empfehlen um sich im Schadensfall nicht haftbar zu machen.

Um eine lückenlose und regelmäßige Kontrolle der im Eigentum der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde stehenden Bäume zu gewährleisten, wird zunächst eine Ersterfassung im gesamten Gebiet der VG durchgeführt. Dabei werden alle erfassten Bäume mit nummerierten Plaketten versehen, damit diese jederzeit in der Örtlichkeit wiedergefunden werden können. Die Verwaltung der Bäume erfolgt anschließend digital im dafür eingeführten Systemmodul Archikart. Die Ersterfassung der Bäume wird verwaltungsintern durchgeführt und ist somit für die Gemeinden kostenneutral. Zunächst werden alle Spielplätze, anschließend die Grundschulen und Friedhöfe aufgenommen. Es folgen dann weitere öffentliche Plätze, Straßenbegleitgrün und weitere Bäume in den einzelnen Gemeinden.

Aus den Regelkontrollen ergeben sich Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen mit dem Baumbestand. Oft sind Pflegemaßnahmen wie Totholzentnahme, Einkürzungen oder gar das Fällen notwendig, um den Baumbestand in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Kostenträger für die Baumpflegemaßnahmen sind die Eigentümer der Grundstücke.

Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Aufstellung eines Baumkatasters aus (Grundsatzbeschluss) und beauftragt die Fa. Heller den gemeindeeigenen Baumbestand stufenweise zu erfassen.